Beschluss:

 

Dem geänderten Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Vorderes Tal“ wird nach Abwägung der im Rahmen der ersten Offenlage eingegangenen Stellungnahme einer Privatperson zugestimmt. Maßgebend sind der Planentwurf sowie die Begründung vom 18.08.2011.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gem. BauGB durchzuführen.