Beschluss:

 

Nach Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie der Stellung-nahme von Privatpersonen wird dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Vorderes Tal“ zugestimmt.

Maßgebend sind der Planentwurf sowie die Begründung vom 22.06.2010.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gem. BauGB durchzuführen.