Beschluss:

 

Nach öffentlicher Auslegung und Abwägung der im Rahmen der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird der Bebauungsplan „Ottental“ sowie die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet gem. § 10 BauGB sowie § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

Maßgebend sind die Planzeichnungen mit planungsrechtlichen Festsetzungen vom 22.09.2009 und die Begründung vom 17.07.2009