Beschluss:

 

Der Ausschuss für Technik und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 04.10.2005 im Hinblick auf die Plangebietsabgrenzung. Maßgeblich ist nunmehr der Abgrenzungsplan vom 18.12.2013. Alle bisherigen Vorplanungen werden damit ungültig. Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf vom 21.08.2014 und beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.