Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Änderung des seit 06.07.2006 wirksamen Flächennutzungsplanes vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen im Bereich Ottental in Sinsheim wird gem. § 5 BauGB festgestellt.

 

Maßgebend sind der Flächennutzungsplanentwurf vom 17.07.2008 sowie die Begründung vom 14.08.2008.