Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim stimmt der Aufstellung des Bebauungsplans „Schulzentrum Nord“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zu. Der Geltungsbereich umfasst die Vorhabenfläche und die Bestandsflächen des Schulzentrums, die gemäß 12 Abs. 4 BauGB einbezogen werden. Von der Durchführung eines Umweltberichts wird abgesehen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.