Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim stimmt der Aufstellung
des Bebauungsplans „Schulzentrum Nord“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach
§ 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) zu. Der Geltungsbereich umfasst die Vorhabenfläche und die
Bestandsflächen des Schulzentrums, die gemäß 12 Abs. 4 BauGB einbezogen werden.
Von der Durchführung eines Umweltberichts wird abgesehen. Der Gemeinderat
beauftragt die Verwaltung, die Offenlage und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.