Beschluss:

 

Nach öffentlicher Auslegung und Abwägung der im Rahmen der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Sinsheim-Süd“ (1. Änderung) „Sondergebiet Hallen- und Wellnessbad“ sowie die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet gem. § 10 BauGB sowie § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

Maßgebend sind die Planzeichnungen und planungsrechtlichen Festsetzungen vom 20.12.2010 sowie die Begründung vom 20.12.2010.