Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Hinter der Mühle III“ in Sinsheim zur Erweiterung der Gewerbegebiete „Hinter der Mühle“ und „Hinter der Mühle II“.
Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim billigt den Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.