Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Hinter der Mühle III“ in
Sinsheim zur Erweiterung der Gewerbegebiete „Hinter der Mühle“ und „Hinter der
Mühle II“.
Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim billigt den Vorentwurf und beauftragt die
Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB
und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.