Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf zur Lärmaktionsplanung offen zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf zur Lärmaktionsplanung offen zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen.