Optionserklärung der Stadt Sinsheim zur Anwendungsfortführung des bisher geltenden Umsatzsteuerrechts (§ 2 Abs. 3 UStG alte Fassung) nach dem 31. Dezember 2016
Optionserklärung der Stadt Sinsheim zur Anwendungsfortführung des bisher geltenden Umsatzsteuerrechts (§ 2 Abs. 3 UStG alte Fassung) nach dem 31. Dezember 2016