Der Gemeinderat fasst
folgenden
Beschluss:
1.
Für die Erschließung des Baugebiets
"Alter Sportplatz Rohrbach" in Sinsheim wird kein
Erschließungsträger beauftragt.
2.
Der Verkaufspreis für die Baugrundstücke im Baugebiet „Alter Sportplatz
Rohrbach“ wird auf 220,00 €/m² festgesetzt.
3.
Die bisherige Familienförderung wird beibehalten.
4.
Die bestehenden Vergaberichtlinien werden für das Baugebiet "Alter Sportplatz Rohrbach" wie folgt
fortgeschrieben:
Bewerber,
die ihren derzeitigen Wohnsitz oder Arbeitsplatz nicht in Sinsheim haben,
werden im Baugebiet „Alter Sportplatz Rohrbach“ zugelassen (Ausnahmeregelung in
II Ziffer 1b).
5.
Vor Abschluss der Erschließung können die Baugrundstücke bereits
unerschlossen gekauft werden. Die Anschluss- und Erschließungsbeiträge werden
dann über eine Ablösevereinbarung geregelt, welche der Käufer vor dem
Notartermin unterzeichnen muss.
6.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden
Grundstücksgeschäfte zu tätigen.
7.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die bestehenden „Richtlinien
für den Verkauf von städtischen Bauplätzen“ zu überarbeiten und dem Gemeinderat
zur Beschlussfassung vorzulegen.