Der Gemeinderat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.    Für die Erschließung des Baugebiets "Alter Sportplatz Rohrbach" in Sinsheim wird kein Erschließungsträger beauftragt.

 

2.    Der Verkaufspreis für die Baugrundstücke im Baugebiet „Alter Sportplatz Rohrbach“ wird auf 220,00 €/m² festgesetzt.

 

3.    Die bisherige Familienförderung wird beibehalten.

 

4.    Die bestehenden Vergaberichtlinien werden für das Baugebiet "Alter Sportplatz Rohrbach" wie folgt fortgeschrieben:

 

     Bewerber, die ihren derzeitigen Wohnsitz oder Arbeitsplatz nicht in Sinsheim haben, werden im Baugebiet „Alter Sportplatz Rohrbach“ zugelassen (Ausnahmeregelung in II Ziffer 1b).

 

5.    Vor Abschluss der Erschließung können die Baugrundstücke bereits unerschlossen gekauft werden. Die Anschluss- und Erschließungsbeiträge werden dann über eine Ablösevereinbarung geregelt, welche der Käufer vor dem Notartermin unterzeichnen muss.

 

6.    Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Grundstücksgeschäfte zu tätigen.

 

7.    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die bestehenden „Richtlinien für den Verkauf von städtischen Bauplätzen“ zu überarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.