Der Gemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Schützenstraße/
Rauhöfer Weg“ in Sinsheim-Adersbach entsprechend der im Lageplan vom 01.10.2012
umgrenzten Fläche.
Ziel der Aufstellung des
Bebauungsplanes ist die Ausweisung von innerörtlichen Wohnbauflächen.
2.
Zur Darstellung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Planes
wird aufgrund von § 3 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in
Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.