Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt das Erneuerungsgebiet „Wiesental/Innenstadt Ost“ als förmlich festzulegendes Sanierungsgebiet und stimmt der als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Satzung (Abgrenzungsplan vom 02.02.2016) mit der Wahl zum umfassenden Verfahren zu.

 

Der Gemeinderat beschließt, die Richtlinien zur Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von Abbruchmaßnahmen im Erneuerungsgebiet gemäß Anlage 2 zur Vorlage anzuwenden.