Der Gemeinderat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanentwurf sowie dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Alter Sportplatz Rohrbach“ in Sinsheim nach Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen mit der Änderung zu, dass pro Wohneinheit zwei Stellplätze vorzusehen sind.

 

Im Übrigen sind der Planentwurf vom 05.06.2012 sowie die Begründung vom 10.11.2011 maßgebend.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 BauGB durchzuführen.