Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.         Der Gemeinsame Ausschuss wägt die eingegangenen Hinweise wie in der „Zusammenfassung und Kommentierung“ dargestellt ab. Änderungen in der Planung im Änderungsverfahren „Etzwiesen-Brückel“ werden nicht notwendig.

 

2.         Der Gemeinsame Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.