Beschluss:

 

1.   Der Gemeinderat nimmt vom Entwurf der Vereinbarung und den Ausführungen zur möglichen Genehmigung der Umwidmung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe Kenntnis.

 

2.   Der Gemeinderat stimmt der beantragten Umwidmung in einen Landeplatz für besondere Zwecke – Sonderlandeplatz für Zwecke des Luftsports – im Sinne von § 49 Abs. 2 Ziff. 2 Luftverkehrszulassungsordnung zu, wenn die der Vorlage beigefügte Vereinbarung um festgeschriebene Flugzeiten und den Ausschluss von Gyrokoptern ergänzt wird, vom Verein so akzeptiert und die Vereinbarung Grundlage für die Genehmigung des Regierungspräsidiums wird. Als weiterer zentraler Punkt der Vereinbarung werden 1.700 motorgetriebene Starts pro Jahr festgeschrieben.