Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt für die Straßenprojekte Nordanbindung, südliche Randstraße und Osttangente folgende Priorisierung:

 

1.   Der Generalverkehrsplan (GVP) wird abgeschlossen.

 

2.   Auf der Grundlage der vorliegenden groben Variantenbetrachtungen für die Osttangente werden evtl. für einen Bau notwendige Flächen freigehalten (Sanierungsgebiet Neulandstraße) und ggf. erworben.

 

3.   Das Projekt Teil I der südlichen Randstraße (B 292 bis L 550) wird im Vorent­wurfsstadium eingefroren. Eine Variantenentscheidung erfolgt vorerst nicht. Der Förderantrag wird abgeschlossen. Im Rahmen der Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes wird über eine städtebauliche Flächenentwicklung südlich der Autobahn beraten.

4.   Für die Nordanbindung wird beim Regierungspräsidium die Planfeststellung beantragt. Der ersetzende Bebauungsplan wird nicht weiter verfolgt, ausgenommen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Gemeindestraße wird abgelehnt.

5.   In ca. 5 Jahren wird das Gesamtpaket erneut beraten und unter dem Aspekt der verkehrlichen Entwicklung und der finanziellen Ressourcen betrachtet. Das bisherige Ziel einer Umwidmung der Hauptstraße (mit oder ohne komplette Sperrung eines Teilbereiches) wird nicht grundsätzlich aufgegeben.