Beschluss:
Die
sanierungsrechtlichen Ziele der mit Beschlussfassung vom 08.12.2020
beschlossenen Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes
„Innenstadt-West“ werden für das Sanierungsgebiet gemäß § 140 Nr. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) wie folgt ergänzt bzw. konkretisiert:
1. Verbesserung der
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zur Kompensation der oft fehlenden
privaten Grünbereiche.
2. Schaffung von Begegnungsräumen für den sozialen Austausch.
3. Sicherung und mögliche Erweiterung von Grünbereichen durch Entsiegelung und Abbruch von Gebäuden u.a. auf dem Grundstück Hauptstraße 68, Flst.- Nr. 43 zur Schaffung von fehlenden Frei- und Grünflächen.
4. Verbesserung der Ausstattung des Gebietes mit zentral gelegenen und fußläufig für alle Generationen erreichbaren Frei- und Grünflächen abgerückt von der Hauptverkehrsstraße unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes sowie der kulturellen und sozialen Aufgaben im Sanierungsgebiet.
5. Stärkung der Innenstadt als abwechslungsreicher Begegnungsraum.
6. Gestalterische Aufwertung des Straßenraumes und des Stadtbildes durch Neugestaltung einer Frei- und Grünfläche auf den Grundstücken Flst.-Nr. 38/1, 39, 40, 43 und 50.
7. Verbesserung der grünen Infrastruktur durch Schaffung von multifunktionalen Grün- und Freiräumen.
8. Verbesserung von kurzen Wegen zur Innenstadt mit gleichzeitiger Erhöhung des Kleinklimas.
9. Verbesserung der Durchgängigkeit des
Wegegrundstücks Flst.-Nr. 39 sowie Förderung
des Zugangs zur Kirchplatzpassage auf dem Grundstück
Flst.-Nr. 50.
10. Einrichtung einer öffentlichen Frei- und Grünfläche auf den Grundstücken Flst-Nr. 38/1, 39, 40, 43 und 50; hierdurch Schaffung eines multifunktionalen Grün- und Freiraumes als abwechslungsreicher Begegnungsraum und Stärkung der grünen Infrastruktur und des Mikroklimas im Quartier.
Die vorstehend beschlossenen Zielsetzungen beziehen sich auf den aus
beiliegendem Plan, Anlage 1, ersichtlichen Geltungsbereich des
Sanierungsgebietes. Die Zielsetzungen sind mit diesem Plan für den betroffenen
Geltungsbereich öffentlich bekannt zu machen.