Beschluss:
Der Gemeinderat wägt die zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Hinter der Mühle, 8. Änderung“ in Sinsheim-Dühren entsprechend der beigefügten Tabelle ab.
Beschluss:
Der Gemeinderat wägt die zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Hinter der Mühle, 8. Änderung“ in Sinsheim-Dühren entsprechend der beigefügten Tabelle ab.