Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Bründel“ in Sinsheim-Dühren im beschleunigten Verfahren nach § 13 in Verbindung mit
§ 13b BauGB, beschließt die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs und beauftragt die Verwaltung, die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.