Beschluss:

 

1. Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim befürwortet die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hinter der Mühle III“ (Einleitungsbeschluss) und beantragt, den Beschluss durch den Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen fassen zu lassen.
 
2. Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim billigt den Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung, die Offenlage nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Beschluss über die frühzeitige Offenlage) und beantragt, den Beschluss auch durch den Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen fassen zu lassen.