Beschluss:
1. Der
Gemeinderat der Stadt Sinsheim befürwortet die Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplans im Bereich „Hinter der Mühle III“ (Einleitungsbeschluss)
und beantragt, den Beschluss durch den Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen fassen zu lassen.
2. Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim billigt den Vorentwurf und beauftragt die
Verwaltung, die Offenlage nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen
(Beschluss über die frühzeitige Offenlage) und beantragt, den Beschluss auch
durch den Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen fassen zu lassen.