Sitzung: 14.12.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Enthaltungen: 3
Vorlage: GR/123/2018
Beschluss:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.12.2018 die folgende Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich Haushaltsplan, Finanzplanung und
Investitionsprogramm beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird
festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 91.622.000
€
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 91.022.000 €
1.3 Veranschlagtes
ordentliches Ergebnis
(Saldo aus 1.1 und 1.2) von 600.000
€
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
von
1.6 Veranschlagtes
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis
(Summe aus 1.3 und 1.6) von 600.000
€
2. im Finanzhaushalt
mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der
Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von 91.124.300
€
2.2 Gesamtbetrag der
Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von 87.028.100
€
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 4.096.200 €
2.4 Gesamtbetrag der
Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit von 16.184.000
€
2.5 Gesamtbetrag der
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit von 30.630.000
€
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel-überschuss /-be-
darf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -
14.446.000 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-be-
darf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -
10.349.800 €
2.8 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von 9.200.000 €
2.9 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von 1.384.700 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-be-
darf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 7.815.300
€
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des
Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
- 2.534.500 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 9.200.000
€
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 22.491.000 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt
auf 3.500.000
€
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 330 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 380
v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.