Beschluss:

 

Der Ausschuss für Technik und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat wägt die während der Offenlage eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zum Satzungsentwurf ab und beschließt die Erhaltungssatzung „Gartenstadt / Osterweiterung Gartenstadt“ in der Kernstadt gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB.