Ergebnis:

 

Der Ausschuss für wichtige Angelegenheiten der Kernstadt nimmt die vorgesehene Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wiesental 2. Änderung“ (ehemaliges Hallenbadareal) nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und berät diese.