Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die dieser Vorlage als Anlage 1 bis 14 beigefügte Globalberechnung inkl. Flächendokumentation.

Es werden die folgenden Festlegungen getroffen:

 

1.       Der Gemeinderat beschließt die Erhebung von einheitlichen Beiträgen für das Gesamtgebiet sowohl in der Abwasserbeseitigung als auch in der Wasserversorgung.

 

                                                              Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

2.       Der Gemeinderat beschließt in der Abwasserbeseitigung die Erhebung eines Entwässerungsbeitrags für den Kanalbereich. Ein Teilbeitrag für die Kläranlage wird nicht erhoben.

In der Wasserversorgung werden keine Teilbeiträge erhoben.

 

                                                              Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

3.       Die Sammler und die Regenwasserbehandlungsanlagen (RÜB) werden dem Kanalbereich zugeordnet.

 

                                                              Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

4.       Der Gemeinderat billigt die künftigen Flächen, die entsprechenden künftigen Kosten und die künftig zu erwartenden Zuweisungen. Der Planungszeitraum wird auf das Jahr 2030 festgelegt.

 

                                                              Abstimmungsergebnis:     einstimmig

                                                                                                              

 

5.       Die jährliche Preissteigerungsrate wird in Höhe von 2,5 % beschlossen.

 

                                                              Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

6.       Bei vorliegendem Mischsystem wird der Straßenentwässerungsanteil entsprechend der Zweikanal-Modell-Berechnung der VEDEWA für die Kanäle, Sammler und Regenwasserbehandlungsanlagen für das Gesamtgebiet auf 25 % festgesetzt.

 

Für die Kläranlage werden pauschal 5 % abgesetzt.

 

Im Trennsystem werden bei den Regenwasserleitungen 50 % Straßenentwässerungskostenanteil abgezogen.

Für die Schmutzwasserkanäle und die Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Bereich ist kein Abzug für die Straßenoberflächenwasserbeseitigung vorzunehmen.

 

Bei den Mischwasserkanälen im modifizierten System (Ableitung von Schmutzwasser und Straßenoberflächenwasser) wird ein Straßenentwässerungskostenanteil von 35 % in Abzug gebracht.

 

                                                              Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

7.       Der Anteil für das „öffentliche Interesse“ wird auf 5 % festgesetzt.

 

                                                              Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

8.       Ein Gebührenfinanzierungsanteil wird in Höhe von 5 % beschlossen.

 

                                                              Abstimmungsergebnis:     einstimmig

 

 

9.       Der Gemeinderat beschließt als Verteilungsmaßstab die Nutzungsfläche und setzt folgende Beiträge fest:

 

Entwässerungsbeitrag

(öffentlicher Abwasserkanal, Sammler und RÜB)                                              3,75 €/m²

 

Wasserversorgungsbeitrag                                                                                          3,17 €/m²

 

                                                              Abstimmungsergebnis:     einstimmig