Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die dieser Vorlage als Anlage 1 bis 14 beigefügte Globalberechnung
inkl. Flächendokumentation.
Es werden die folgenden Festlegungen getroffen:
1. Der Gemeinderat beschließt die Erhebung von
einheitlichen Beiträgen für das Gesamtgebiet sowohl in der Abwasserbeseitigung
als auch in der Wasserversorgung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Der Gemeinderat beschließt in der
Abwasserbeseitigung die Erhebung eines Entwässerungsbeitrags für den
Kanalbereich. Ein Teilbeitrag für die Kläranlage wird nicht erhoben.
In der
Wasserversorgung werden keine Teilbeiträge erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Die Sammler und die
Regenwasserbehandlungsanlagen (RÜB) werden dem Kanalbereich zugeordnet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Der Gemeinderat billigt die künftigen
Flächen, die entsprechenden künftigen Kosten und die künftig zu erwartenden
Zuweisungen. Der Planungszeitraum wird auf das Jahr 2030 festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Die jährliche Preissteigerungsrate wird in
Höhe von 2,5 % beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Bei vorliegendem Mischsystem wird der
Straßenentwässerungsanteil entsprechend der Zweikanal-Modell-Berechnung der
VEDEWA für die Kanäle, Sammler und Regenwasserbehandlungsanlagen für das
Gesamtgebiet auf 25 % festgesetzt.
Für die Kläranlage
werden pauschal 5 % abgesetzt.
Im Trennsystem
werden bei den Regenwasserleitungen 50 % Straßenentwässerungskostenanteil
abgezogen.
Für die
Schmutzwasserkanäle und die Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen
Bereich ist kein Abzug für die Straßenoberflächenwasserbeseitigung vorzunehmen.
Bei den
Mischwasserkanälen im modifizierten System (Ableitung von Schmutzwasser und
Straßenoberflächenwasser) wird ein Straßenentwässerungskostenanteil von 35 % in
Abzug gebracht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Der Anteil für das „öffentliche Interesse“
wird auf 5 % festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Ein Gebührenfinanzierungsanteil wird in Höhe
von 5 % beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. Der Gemeinderat beschließt als
Verteilungsmaßstab die Nutzungsfläche und setzt folgende Beiträge fest:
Entwässerungsbeitrag
(öffentlicher Abwasserkanal, Sammler und
RÜB) 3,75
€/m²
Wasserversorgungsbeitrag 3,17
€/m²
Abstimmungsergebnis: einstimmig