Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hettenberg“ in Sinsheim-Steinsfurt. Das Verfahren erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren. Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.