Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gemäß der Anlage zur Vorlage mit folgender Änderung in § 3 Abs. 1b): „Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates, seiner Ausschüsse, seiner Beiräte, des Ältestenrates sowie Sitzungen der Fraktionen (max. 15 Sitzungen im Jahr) je Sitzung 35 €.“