Sitzung: 27.11.2012 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: GR/085/2012
Der Gemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Nach öffentlicher Auslegung und
Abwägung der im Rahmen der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen und Verzicht auf ca. 6,8 % der
Kompensationsfläche im Wege der Abwägung, wird der Bebauungsplan „Alter
Sportplatz Rohrbach“ in Sinsheim gem. § 10 BauGB sowie § 74 LBO in Verbindung
mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Maßgebend sind die Planzeichnungen
vom 09.10.2012, die planungsrechtlichen Festsetzungen vom 09.10.2012
einschließlich der Begründung vom 09.10.2012.