Der Gemeinderat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Nach öffentlicher Auslegung und Abwägung der im Rahmen der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Verzicht auf ca. 6,8 % der Kompensationsfläche im Wege der Abwägung, wird der Bebauungsplan „Alter Sportplatz Rohrbach“ in Sinsheim gem. § 10 BauGB sowie § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

Maßgebend sind die Planzeichnungen vom 09.10.2012, die planungsrechtlichen Festsetzungen vom 09.10.2012 einschließlich der Begründung vom 09.10.2012.