Ohne weitere Aussprache
fasst der Gemeinderat folgenden
1. Der Gemeinderat beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Ehrenstraße und Eichwaldstraße“ in
Sinsheim-Ehrstädt entsprechend der im Lageplan vom 01.10.2012 umgrenzten
Fläche.
Ziel der Aufstellung des
Bebauungsplanes ist die Ausweisung von innerörtlichen Wohnbauflächen.
2. Zur
Darstellung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Planes wird
aufgrund von § 3 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form
einer Informationsveranstaltung durchgeführt.