Der Gemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Aufgrund
von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
am 24.10.2012 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
1. Die Einnahmen
und Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes
erhöhen sich jeweils um 4.083.000 €
auf 66.949.000 €
2. Die Einnahmen
und Ausgaben des
Vermögenshaushaltes
erhöhen sich jeweils um 3.937.000 €
auf 16.723.000 €
3. Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung)
reduziert
sich ohne Umschuldungen um 1.300.000 €
auf 4.500.000 €
4. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen
erhöht sich um 67.000 €
auf 2.192.000 €
§ 2
Der dem Nachtragshaushaltsplan beigefügte geänderte
Stellenplan ist Bestandteil der Nachtragssatzung.
§ 3
Der übrige Inhalt der vom Gemeinderat am 16.12.2011
beschlossenen Haushaltssatzung 2012 erfährt keine Veränderung.