StR Gmelin bezieht sich auf die Meldung hinsichtlich der Schließung des Grundbuchamtes. Er fragt, wo die Bevölkerung jetzt beispielsweise Auszüge aus dem Grundbuchamt beantragen könne.

 

Herr Fulgner antwortet, dass das Grundbuchamt bis einschließlich 6. Juni 2016 noch in Sinsheim angesiedelt sei, spätestens ab 7. Juni 2016 werden die Unterlagen nach Tauberbischofsheim transportiert. Ab diesem Zeitpunkt sei das Amtsgericht Tauberbischofsheim zuständig. Ab 1. Juli 2016 werde im Rathaus in Sinsheim eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet, bei der dann Anfragen möglich sein werden. In der etwa 3-wöchigen Zwischenzeit seien keine Auskünfte möglich, später lediglich eingeschränkt, da die eigentliche Grundbuchamtstätigkeit dann in Tauberbischofsheim angesiedelt sei.