Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Sinsheim entsprechend der Anlage zur Vorlage mit der Änderung in § 15, Satz 5: „Neben den Warenträgern und Warenauslagen wird als dritte Darbietungsform der Kundenstopper (beweglicher Werbeträger) definiert“.