Beschluss:

 

1.   Bei der Vergabe von städtischen Dächern für die Installation von Photovoltaikanlagen durch Dritte wird künftig ein Dachnutzungsentgelt von 5 % der Netto-Einspeisevergütung pro Jahr erhoben. Es ist eine jährliche Rückstellung in Höhe von 1.000,-- € zur zusätzlichen Absicherung möglicher Risiken zu vereinbaren.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der Verpachtung der Dächer der Grundschule Hilsbach/Weiler nebst Sporthalle einen entsprechenden Dachnutzungsvertrag mit der BürgerEnergiegenossenschaft Adersbach eG (BEGA) abzuschließen.