Beschluss:
1. Bei der Vergabe von
städtischen Dächern für die Installation von Photovoltaikanlagen durch Dritte
wird künftig ein Dachnutzungsentgelt von 5 % der Netto-Einspeisevergütung pro
Jahr erhoben. Es ist eine jährliche Rückstellung in Höhe von 1.000,-- € zur
zusätzlichen Absicherung möglicher Risiken zu vereinbaren.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, hinsichtlich der Verpachtung der Dächer der Grundschule
Hilsbach/Weiler nebst Sporthalle einen entsprechenden Dachnutzungsvertrag mit
der BürgerEnergiegenossenschaft Adersbach eG (BEGA) abzuschließen.