OB Albrecht gibt bekannt, dass der Hauptausschuss am 05.03.2013 in nichtöffentlicher Sitzung gemäß § 261 AO der unbefristeten Niederschlagung von Mietforderungen inkl. Nebenkosten in Höhe von 5.177,89 € zugestimmt habe. Der Gemeinderat habe in nichtöffentlicher Sitzung am 26.02.2013 gemäß § 261 AO die befristete Niederschlagung von Forderungen aus Gewerbesteuern, Gebühren, Zwangsgeld, Wasser-/Abwassergebühren und Nebenforderungen in Höhe von 44.612,23 € beschlossen sowie der befristeten Niederschlagung von Forderungen und Nebenforderungen aus Unterbringungsgebühren für Obdachlose in Höhe von 183.557,37 € zugestimmt.

 

Die Beschlüsse werden während der Dauer der öffentlichen Gemeinderatssitzung an der Tafel im Sitzungssaal ausgehängt.