Sitzung: 23.02.2016 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Befangen: 1
Vorlage: GR/011/2016
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines
Dienstfahrzeuges für den Oberbürgermeister inklusive der Benutzung des
Fahrzeugs für außerdienstliche Zwecke mit folgenden Rahmenparametern:
a) unentgeltliche Nutzung bei allen Dienstfahrten
b) unentgeltliche Nutzung für außerdienstliche Fahrten im Gemeindegebiet
c) Benutzung für außerdienstliche (private) Zwecke gegen Kostenersatz.
Die Höhe des Kostenersatzes ergibt
sich aus dem höchsten Entschädigungssatz des Landesreisekostengesetzes (aktuell
§ 6 LRKG 0,35 Cent/km)
d) Führen eines Fahrtenbuches, in dem die Fahrzeugbewegungen und der jeweilige
Grund für die Fahrt lückenlos aufzuzeichnen sind.