Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Dienstfahrzeuges für den Oberbürgermeister inklusive der Benutzung des Fahrzeugs für außerdienstliche Zwecke mit folgenden Rahmenparametern:

a) unentgeltliche Nutzung bei allen Dienstfahrten

b) unentgeltliche Nutzung für außerdienstliche Fahrten im Gemeindegebiet

c) Benutzung für außerdienstliche (private) Zwecke gegen Kostenersatz.
    Die Höhe des Kostenersatzes ergibt sich aus dem höchsten Entschädigungssatz des Landesreisekostengesetzes (aktuell § 6 LRKG 0,35 Cent/km)

d) Führen eines Fahrtenbuches, in dem die Fahrzeugbewegungen und der jeweilige Grund für die Fahrt lückenlos aufzuzeichnen sind.