OB Albrecht führt aus, man habe sich nach der letzten Gemeinderatssitzung entsprechend den Ausführungen des Gremiums nochmals bei verschiedenen Städten bezüglich der Handhabe im Umgang mit der Karenzzeit und den Regelungen für das Amtsblatt erkundigt. Hierbei zeige sich, dass keine einheitliche Regelung bestehe. Es gebe Lösungen von “A – Z“. OB Albrecht weist nochmals darauf hin, dass die bisher bestehende Regelung 100 % rechtskonform sei. Trotzdem halte er es für vertretbar, wenn das so genannte „Tagesgeschäft“ von Parteien, wie z.B. Jubiläen, Winterfeiern und ständig wiederkehrende Termine im Stadtanzeiger auch während der Karenzzeit veröffentlicht werde. Die Redaktion des Stadtanzeigers habe darauf zu achten, dass kein „Wahlbezug“ mit veröffentlicht werde. Man erlaube sich bei einer Nennung von Kandidatennamen oder anderem „Wahlbezug“ entsprechend zu kürzen. Außerdem habe man sich entschieden, Beiträge bis eine Woche vor der Wahl zuzulassen. Alle Einladungen zu Wahlkampfveranstaltungen, egal welche Politiker dazu kommen, würden nicht abgedruckt.

 

StR Seitz fragt nach, ob es für Anzeigen auch eine Woche vor der Wahl dicht sei.

 

OB Albrecht bestätigt dies.