Sitzung: 18.12.2015 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Enthaltungen: 1
Vorlage: GR/170/2015
Beschluss:
Auf
Grund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 - 4 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Stadt
Sinsheim den WIRTSCHAFTSPLAN der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr
2016 wie folgt fest:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 wird
im Erfolgsplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 15.507.000,- €
Abstimmungsergebnis: 38
Ja-Stimmen
1 Enthaltung
im Vermögensplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 6.615.000,- €
Abstimmungsergebnis: 38
Ja-Stimmen
1 Enthaltung
und einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0,- €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditauf-
nahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2016 auf 3.238.000,- €
Abstimmungsergebnis: 38
Ja-Stimmen
1 Enthaltung
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000,- €
festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 38
Ja-Stimmen
1 Enthaltung