Beschluss:
1.
Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim beschließt die
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbe- und
Freizeitgebiet Sinsheim-Süd“ (Einleitungsbeschluss) und beantragt den Beschluss
auch durch die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen fassen zu lassen.
2.
Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim billigt den Vorentwurf und
beauftragt die Verwaltung, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen (Beschluss über die frühzeitige Offenlage) und beantragt den
Beschluss auch durch die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen fassen zu lassen.