Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim beschließt die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbe- und Freizeitgebiet Sinsheim-Süd“ (Einleitungsbeschluss) und beantragt den Beschluss auch durch die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen fassen zu lassen.

 

2.         Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim billigt den Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Beschluss über die frühzeitige Offenlage) und beantragt den Beschluss auch durch die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen fassen zu lassen.