Beschluss:
§ 1
Der Haushaltsplan
wird festgesetzt mit
1.
den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 110.910.000 €
davon
Ø
im Verwaltungshaushalt 87.927.000
€
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ø
im Vermögenshaushalt 22.983.000
€
Abstimmungsergebnis: 38
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimmen
2.
dem
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von 8.700.000 €
Abstimmungsergebnis: 38
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimmen
3.
dem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 13.175.000 €
Abstimmungsergebnis: 38
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimmen
§ 2
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite wird auf 3.500.000 €
festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
§ 3
Die Hebesätze
der Realsteuern werden festgesetzt
1.
für die
Grundsteuer
a) für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A auf 330 v. H.
b) für die
Grundstücke
Grundsteuer B auf 380 v. H.
2.
für die
Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der
Steuermessbeträge
§ 4
Der dem
Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig