Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur Werbungs- und Gestaltungssatzung in der Sinsheimer Kernstadt vom 12.11.2013. Der Geltungsbereich wird auf die im beigefügten Plan „Geltungsbereich und Zonen“ vom 13.10.2015 ausgeweitet.

Der Gemeinderat beschließt die „Gestaltungssatzung Innenstadt Sinsheim“ in der Fassung vom 13.10.2015 (Geltungsbereich und Zonierung sowie Begründung und Textteil) als örtliche Bauvorschrift i. S. v. § 74 LBO.