Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur Werbungs- und
Gestaltungssatzung in der Sinsheimer Kernstadt vom 12.11.2013. Der
Geltungsbereich wird auf die im beigefügten Plan „Geltungsbereich und Zonen“
vom 13.10.2015 ausgeweitet.
Der Gemeinderat beschließt die „Gestaltungssatzung Innenstadt Sinsheim“ in der
Fassung vom 13.10 2015 (Geltungsbereich und Zonierung sowie Begründung und
Textteil) als örtliche Bauvorschrift i. S. v. § 74 LBO.