Beschluss:
Aufgrund von §§ 79
und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
27.10.2015 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
1. Die
Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes erhöhen sich
jeweils um 1.666.000 €
auf 82.476.000
€
2. Die
Einnahmen und Ausgaben des
Vermögenshaushaltes erhöhen sich
jeweils um 4.160.000 €
auf 23.066.000
€
3. Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
reduziert sich ohne Umschuldungen um 3.700.000 €
auf 2.500.000
€
4. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen reduziert sich um 170.000 €
auf 7.742.000
€
§ 2
Der übrige Inhalt der vom Gemeinderat am
09.12.2014 beschlossenen Haushaltssatzung 2015 erfährt keine Veränderung.