Beschluss:
Auf Grund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 – 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Stadt Sinsheim den NACHTRAGS-WIRTSCHAFTSPLAN der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr 2 0 1 5 wie folgt fest:
§ 1
Der ERFOLGSPLAN
bleibt unverändert.
Der VERMÖGENSPLAN wird wie folgt geändert:
Die Einnahmen und Ausgaben
erhöhen sich um 1.815.000,- Euro auf 9.132.000,- Euro
Die Veränderung bei den Einnahmen und
Ausgaben betrifft die Betriebs-
zweige wie folgt:
Wasserversorgung + 115.000,- Euro
Abwasserbeseitigung + 1.700.000,- Euro
Baubetriebshof +/- 0,- Euro
Freibad +/- 0,- Euro
Beteiligungen +/- 0,- Euro
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird unverändert auf 0,-Euro
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan
vorgesehenen Kreditaufnahmen wird um 1.155.000,- € erhöht und auf 5.341.000,-
Euro festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
unverändert auf 2.500.000,- Euro
festgesetzt.