Beschluss:

 

Auf Grund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 – 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Stadt Sinsheim den NACHTRAGS-WIRTSCHAFTSPLAN der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr  2 0 1 5  wie folgt fest:

 

 

§ 1

 

Der ERFOLGSPLAN bleibt unverändert.

 

Der VERMÖGENSPLAN wird wie folgt geändert:

 

            Die Einnahmen und Ausgaben

            erhöhen sich                                       um  1.815.000,- Euro                                    auf       9.132.000,- Euro

 

            Die Veränderung bei den Einnahmen und Ausgaben betrifft die Betriebs-

            zweige wie folgt:                            

                                                                     Wasserversorgung             +                            115.000,- Euro

                   Abwasserbeseitigung                +       1.700.000,- Euro

                   Baubetriebshof                         +/-     0,- Euro

                   Freibad                                     +/-     0,- Euro

                   Beteiligungen                           +/-     0,- Euro

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird unverändert auf                                0,-Euro

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird um 1.155.000,- € erhöht und auf 5.341.000,- Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf   2.500.000,- Euro

festgesetzt.