Der Gemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die
Erweiterung des geplanten Geltungsbereiches für den nicht qualifizierten
Bebauungsplan für das Gebiet „Rohrbach-Ortsmitte“ entsprechend der umgrenzten
Fläche aus dem Lageplan vom 26.10.2011, Anlage zur Vorlage Nr. 30/2012.
2. Zur Darlegung und Erörterung der
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird auf Grund von § 3 Abs. 1 BauGB
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer
Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese
Informationsveranstaltung wird den Bürgern 14 Tage Gelegenheit gegeben, sich zu
der Planung zu äußern.