Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.  Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des geplanten Geltungsbereiches für den nicht qualifizierten Bebauungsplan für das Gebiet „Rohrbach-Ortsmitte“ entsprechend der umgrenzten Fläche aus dem Lageplan vom 26.10.2011, Anlage zur Vorlage Nr. 30/2012.

 

2.  Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird auf Grund von § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern 14 Tage Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern.