Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Der Gemeinderat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

I.     Der Gemeinderat lehnt den interfraktionellen Antrag der Fraktion der Freien Wähler und der Gruppierung Bündnis 90/Die Grünen ab:

 

       „Ziffer 4 des Beschlussvorschlages soll dahingehend geändert werden, dass der Stadt ein Durchgangsrecht auf der Nord-Südachse eingeräumt und dinglich gesichert wird.“

 

 

                                                         Abstimmungsergebnis:                    11 Ja-Stimmen

                                                                                                               23 Nein-Stimmen

                                                                                                                   3 Enthaltungen

 

 

II.    Der Gemeinderat nimmt den Beschlussvorschlag der Verwaltung an:

 

       Der Gemeinderat stimmt der in der Sitzung vorgestellten Planung der Investorengruppe Bauer, Michel und Oszter zu und beschließt:

 

       1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Investorengruppe die entsprechenden Vertragsgestaltungen, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Eckpunkte, zu erarbeiten, mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen (Vorlagepflicht aufgrund Beteiligung eines Stadtrates) und danach zu vollziehen.

 

       2. Die in Anlage 1 zur Vorlage Nr. 27/2012 rot dargestellte Gesamtfläche im Messgehalt von rd. 3.480 qm wird im geräumten Zustand zum Kaufpreis von 260,00 €/qm, damit zum Kaufpreis von 904.800 €, an die Investorengruppe veräußert. Mehr- oder Minderflächen werden mit 260,00 € je qm ausgeglichen. Die mit der Veräußerung verbundenen Kosten, mit Ausnahme der Vermessungskosten, trägt die IG.

 

       3. Sämtliche für die Bebauung des Areals erforderlichen Erschließungsanlagen werden von den Investoren auf eigene Kosten errichtet und von den Investoren bzw. den späteren Eigentümern übernommen und dauerhaft unterhalten.

 

       4. Auf ein Durchgangsrecht auf der Nord-Südachse wird seitens der Stadt verzichtet. Die IG verpflichtet sich und die späteren Eigentümer, der Stadt oder einem von ihr beauftragten Dritten ein unentgeltliches und uneingeschränktes Mitbenutzungsrecht an den in der Planung dargestellten Wegen und Plätzen innerhalb der rot markierten Verkaufsfläche zur Durchführung von Unterhaltungs- bzw. Pflegearbeiten einzuräumen. Auf dingliche Sicherung dieses Rechtes wird verzichtet.