Auf Nachfrage von StR Gmelin erläutern OB Albrecht und Herr Schutz, dass die Verhandlungen mit den Eigentümern über den Ankauf des Häuschens liefen und ein Büro das Gelände überplane. Bezüglich des nicht genehmigten Baus sei eine Abbruchverfügung erlassen. Wenn dieser nicht Folge geleistet werde, werde die Verwaltung im Rahmen der Ersatzvornahme tätig.