Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen für das im beigefügten
Lageplan gesondert gekennzeichnete Untersuchungsgebiet und beauftragt die
Verwaltung, zusammen mit der KE termingerecht (01.10.2015) einen Antrag auf
Aufnahme des betreffenden Gebiets in ein Programm der städtebaulichen
Erneuerung im Programmjahr 2016 zu stellen.
Der Beschluss ist gemäß § 141 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.