Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der
Streupflicht-Satzung vom 17.10.1989 entsprechend Anlage 1 zur Vorlage.
2. Der Gemeinderat nimmt die zusätzlichen Wege gemäß Ziffer 2 der Vorlage in
die Räum- und Streupläne auf, ausgenommen der Wege zu den Aussiedlerhöfen.