Beschluss:

 

1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung entsprechend des Abwägungsvorschlags zur Offenlage des Bebauungsplanes SNH: 29.1 „Michelsbild I Sinsheim, 1. Änderung“.

2. Nach öffentlicher Auslegung und Abwägung der Anregungen beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan SNH: 29.1 „Michelsbild I, 1. Änderung“ gemäß § 10 BauGB i. V. mit § 4 GemO als Satzung.