Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Abwägung entsprechend des
Abwägungsvorschlags zur Offenlage des Bebauungsplanes SNH: 29.1 „Michelsbild I
Sinsheim, 1. Änderung“.
2. Nach öffentlicher Auslegung und Abwägung der Anregungen beschließt der
Gemeinderat den Bebauungsplan SNH: 29.1 „Michelsbild I, 1. Änderung“ gemäß § 10
BauGB i. V. mit § 4 GemO als Satzung.