f) StR Gmelin erinnert an seine Anfrage in der letzten Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt bezüglich der Rolle von Gesamtschuldnern bei der Gesplitteten Abwassergebühr. Sei dies inzwischen geklärt?

 

Herr Uhler berichtet, ca. 98 % der Eigentümergemeinschaften einigten sich intern. Grundsächlich haften Eigentümergemeinschaften gesamtschuldnerisch für die Abwassergebühren. Wenn die Stadtwerke die Abwassergebühr selbst aufteilen würden und ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft zahle nicht, müsste der noch offene Betrag wieder auf die anderen Personen aufgeteilt werden. Die Stadtwerke bräuchten auch immer einen Ansprechpartner. Die Stadtwerke nehmen Kontakt mit allen Eigentümergemeinschaften auf und versuchen, dort jeweils Grundstücksverwaltungen zu initiieren. Eine abwassergebührenrechtliche Teilung von Grundstücken sei nicht sinnvoll, da diese bei den Stadtwerken pro Mitglied einer Eigentümergemeinschaft jährlich ca. 10,00 € Kosten verursachen würde.